Ansprüche aus Beamtenpension und gesetzlicher Rente nicht vergleichbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen seit längerem bestehenden Streit beendet und festgestellt, dass die im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei der Eheschediung aufzuteilenden Anwartschaften aus der Beamtenversorgung (Pension) und der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht gleichartig sind. Der BGH stellt dabei im Wesentlichen darauf ab, dass die Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung durch Beiträge erworben werden und durch…