Änderung beim Selbstbehalt für Elternunterhalt
Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung vom 23.10.2024 (XII ZB 6/24) nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 €, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- und Angehörigenentlastungsgesetzes ergeben könnte. Stattdessen…