Alles Gute für 2022
Wir wünschen Ihnen alles Gute für das Jahr 2022, vor allem natürlich Gesundheit. Es kommt einiges an Änderungen auf uns zu; für Verbraucher gelten neue Regeln beim Kaufvertrag, u.a. eine Verlängerung der Beweislastumkehr für Mängel beim Kauf von Verbrauchsgütern, wie z.B. PKWs. Gleichzeitig wird der Mangelbegriff in § 434 BGB neu definiert, die Verjährung verändert…