Wir wünschen Ihnen alles Gute für das Jahr 2022, vor allem natürlich Gesundheit.
Es kommt einiges an Änderungen auf uns zu; für Verbraucher gelten neue Regeln beim Kaufvertrag, u.a. eine Verlängerung der Beweislastumkehr für Mängel beim Kauf von Verbrauchsgütern, wie z.B. PKWs.
Gleichzeitig wird der Mangelbegriff in § 434 BGB neu definiert, die Verjährung verändert und weiter die Gewährleistungsrechte beim Kauf ebenfalls neu geregelt. Veränderungen gibt es ebenfalls beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen, also etwa smarten Haushaltsgeräten etc.
Im Unterhaltsrecht hat wurden die Kindesunterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle leicht erhöht; in vielen Leitlinien der Oberlandesgerichte hat es zudem Veränderungen auch im Hinblick auf die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens etc. gegeben.
Dies sind für uns die Änderungen, auf die man einen genaueren Blick werfen sollte; es gibt aber natürlich noch zahlreiche weitere Änderungen, wie z.B. die stufenweise Anpassung des Mindestlohns.