Paketbote haftet nicht nach Flucht vor Hunden – AG München zur Tierhalterhaftung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Paketzusteller nicht für Schäden an einem geparkten Porsche haftet, nachdem er sich aus Angst vor mehreren Hunden auf die Motorhaube des Fahrzeugs gerettet hatte. Im konkreten Fall öffnete ein Hundehalter dem Zusteller die Haustür, woraufhin drei Hunde bellend auf den Paketboten zuliefen. Der Zusteller reagierte reflexartig und…
