Kündigung ignoriert – teuer bezahlt!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 18.01.2017 das Verhalten eines Mieters nach ausgesprochener und wirksamer Kündigung bewertet. Was war passiert? Der Vermieter eines Einfamilienhauses in München hatte das seit 1993 bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 30.11.2011 gekündigt. Die Mieter gaben das Objekt erst zum 15.04.2013 an den Vermieter zurück, zahlten aber die vertraglich…