Corona und Gewerberaummiete, #2
Die Frage, ob Gewerberaummieter, die von der behördlichen Corona-Schließungsanordnung betroffen sind, für die Zeit der vollständigen (oder teilweisen) Schließung des Geschäftslokals ihre Miete vollständig bezahlen müssen, ist nach wie vor umstritten. Teilweise wird von den Gerichten die Auffassung vertreten, der Mieter trage vollständig das Betriebsrisiko. Die behördliche Schließungsanordnung begründete keinen Mangel an der Mietsache; die…