Auszug der Kinder und Verwertungsobliegenheit einer dann zu großen Immobilie bei Beantragung von Grundsicherungsleistungen
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss die Frage geklärt, ob bei Beantragung von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz vorhandener Wohnraum, der deshalb zu groß geworden ist, weil die bisher darin lebenden Kinder ausgezogen sind, verwertet werden muss und damit einem Anspruch auf Grundsicherung entgegensteht. Das Sozialgericht Aurich hatte bereits Anfang 2020 die Auffassung vertreten,…