Achtung!!! Bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09.09.2021 stärkt die Rechte der Verbraucher bei Kreditverträgen!!!
Widerruf von Verbraucherverträgen
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 09.09.2021 entschieden, dass Verbraucherkreditverträge zeitlich unbefristet widerrufen werden können, wenn die jeweilige Bank bei Vertragsschluss fehlerhaft oder unzureichend über belehrt hat.
Hierzu zählen beispielsweise unzureichende Angaben hinsichtlich der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, des maßgeblichen Verzugszinses und des dem Verbraucher zustehenden Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahrens.
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss für den Verbraucher aufgrund der Angaben der Bank nachvollziehbar sein. Der Verzugszinssatz muss zudem bei Vertragsabschluss konkret von der Bank beziffert werden. Schließlich ist der Verbraucher im Vertrag selbst hinsichtlich des Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahrens ausreichend zu belehren.
Gerade bei Autokreditverträgen ist aufgrund dieser Rechtsprechung des EuGH dem Verbraucher die Möglichkeit eröffnet, den gesamten Fahrzeugkauf rückgängig zu machen und sich in der Regel finanzielle Vorteile zu sichern.
Im Ergebnis sollten Verbraucher daher prüfen lassen, ob ihre konkreten Verträge von dem aktuellen Urteil des EuGH profitieren.
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