Neuer Selbstbehalt beim Elternunterhalt?
Das OLG München hat eine Vorreiterrolle eingenommen und nach Geltung des Pflege- und AngehörigenentlastungsG eine erste Entscheidung zum Selbstbehalt des elternunterhaltspflichtigen Kindes getroffen. Um was geht es: Beim Elternunterhalt – Kinder zahlen für Ihre im Pflegeheim lebenden Eltern – galt bislang ein so genannter Sockelselbstbehalt von (zuletzt) 2.500,00 € plus der Hälfte des darüber liegenden…