Kann ein verwirkter Unterhaltsanspruch wiederaufleben?
Das ist für viele Unterhaltspflichtige ein „Horrorszenario“: Man muss an den (nunmehr ungeliebten) Ex-Ehegatten keinen Unterhalt mehr zahlen, weil diese/r eine/n feste/n neue/n Partner/in hat, plötzlich endet diese Beziehung und der Ex-Ehegatte verlangt wieder Unterhalt. Berechtigt? Das kommt natürlich, wie sollte es anders sein, auf den Einzelfall an. Das OLG Düsseldorf hatte einen solchen Fall…