Neues Mietrecht ab dem 01.05.2013
Am 01.05.2013 tritt das neue Mietrecht in Kraft, das teilweise deutliche Verbesserungen für den Vermieter – mit entsprechenden Nachteilen für den Mieter – mit sich bringt. Im Vordergrund stehen die Erleichterungen bei der energetischen Modernisierung. Hier wird für eine begrenzte Zeit von 3 Monaten das Recht des Mieters zur Mietminderung wegen Beeinträchtigug des Mietgebrauchs ausgeschlossen.…