BGH erleichtert Betriebskostenabrechnung
BGH erleichtert Betriebskostenabrechnung Mit einer vermieterfreundlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 14.11.2012 aufgewartet: Im Streit war eine Betriebskostenabrechnung eines Vermieters, in der dieser eigene Arbeitsleistungen bzw. Arbeitsleistungen seines eigenen Personals im Hinblick auf Gartenpflege und Hausmeistertätigkeiten in der maßgeblichen Betriebskostenabrechnung mit einem Betrag angesetzt hat, den er für die gleiche Tätigkeit an ein Drittunternehmen hätte…