Fahrradunfall ohne Helm = Mitverschulden an Kopfverletzung?
Nach einer aktuellen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 05.06.2013 muss sich ein Radfahrer, der im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen, sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer kollidiert und dadurch Kopfverletzungen erleidet, ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er keinen Fahrradhelm getragen hat. Dies gilt zumindest dann, wenn ein solcher Fahrradhelm die Kopfverletzungen vermieden oder zumindest deren Schwere verringert…