Elternunterhalt, Schonvermögen, Notgroschen und selbstgenutztes Wohneigentum
Der Bundesgerichtshof beurteilte in einer aktuellen Entscheidung vom 7. August 2013 erneut Fragen des Elternunterhaltes. Und er sorgte erneut für einige interessante Klarstellungen: Ausgangslage: Die Mutter des Antragsgegners lebt in einem Altenpflegeheim. Weil deren Einkommen nicht ausreicht, um die dort entstehenden Kosten zu decken, erhält sie ergänzende Sozialhilfe. Der Sozialhilfeträger leitete die insoweitigen Unterhaltsansprüche, unter…