Geringfügiger Mangel und Rücktritt vom Vertrag
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 28.05.2014 bewertet, welchen wertmäßigen Umfang ein Mangel an einem Kaufgegenstand haben muss, damit der Käufer wegen der Nichtbeseitigung des Mangels – trotz entsprechender fehlgeschlagener Aufforderungen zur Mangelbeseitigung – vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Kaufgegenstand war ein PKW, an dem mehrere Mängel vorlagen, u.a. ein Mangel an der elektronischen Einparkhilfe.…