Unwirksame Befristung = wirksamer Kündigungsausschluss
Der Bundesgerichtshof hatte als Revisionsinstanz die Frage zu beurteilen, ob eine individualvertraglich vereinbarte Befristung eines Wohnraummietvertrages für den Zeitraum von sieben Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils drei Jahre wirksam ist und eine vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses demgemäß nicht möglich ist. Zur Rechtslage: Eine Befristung eines Mietverhältnisses ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise dem…