Spektakuläres VW-Diesel-Urteil des LG Augsburg vom 23.11.2018 – Käufer soll vollen Kaufpreis zurückerhalten
In der letzten Woche ist ein bis dahin in seiner Konsequenz einmaliges Urteil des Landgerichts (LG) Augsburg ergangen, das vielen betrogenen Diesel-Besitzern gefallen dürfte: Ein Kläger soll danach seinen „Schummel-Diesel“ VW Golf Plus Trendline 1.6 TDI an VW zurückgeben dürfen und hierfür den vollen Kaufpreis in Höhe von 29 907,66 Euro zurückerhalten, ohne eine Nutzungsentschädigung…

