Klausel über Mindest-Ehedauer von zehn Jahren in betrieblichen Versorgungszusagen stellt unangemessene Benachteiligung dar
Wenn ein Ehepartner stirbt, ist die Versorgung von Witwen oder Witwern bei Betriebsrenten in den Verträgen zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherungen/Versorgungsträgern oft an eine Mindestehedauer von zehn Jahren geknüpft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte eine solche Klausel im sog. „Kleingedruckten“ jetzt für unwirksam. Worum ging es? Geklagt hatte eine Witwe ihres im Jahr 2015 verstorbenen Ehemanns,…
