BGH schützt lebzeitige Übertragungen beim Elternunterhalt
Folgender Fall wurde durch den BGH nunmehr entschieden: Der antragstellende Kreis macht aus übergegangenem Recht (wegen der erbrachten Sozialhilfeleistungen) Elternunterhaltsansprüche gegen den Sohn einer im Pflegeheim untergebracht gewesenen Mutter geltend. Der Sohn wohnt mit seiner Ehefrau in einer abbezahlten Eigentumswohnung. Der nach Auffassung des Kreises zum Elternunterhalt verpflichtete Sohn befindet sich bereits selbst im Rentenalter,…