LG Frankfurt a.M. zu „Schummel-Diesel“ von VW: Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Der VW-Konzern hat einen Kunden beim Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, entschied das LG Frankfurt. VW muss nun Schadensersatz zahlen und das Auto zurücknehmen. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) verurteilt (Urt. v. 12.11.2018, Az. 2-33 O 192/18).…
