Schwarzarbeit mit Folgen
Erneut hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass bei einem Verstoß gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzarbG beide Vertragsparteien keinen Schutz genießen können. Was war passiert? Der Kläger beauftragte den Beklagten mit der Durchführung von Dachausbauarbeiten. Dabei wurde vereinbart, dass für den Werklohn von 10.000.00 € keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden…