Mangeloffenbarungspflichten des Verkäufers
Der Verkäufer einer Immobilie muss sämtliche Mängel, die er auch nur für möglich hält, offenbaren. Macht er das nicht, hilft auch ein im notariellen Kaufvertrag vereinbarter Gewährleistungsausschluss nichts. Er haftet gleich wohl auf Schadensersatz wegen arglistigem Verschweigens eines Mangels. Im Ausgangsfall hatte ein Marder erheblichen Schaden an der Dachisolierung verursacht. Der Verkäufer hatte das Dach…
