Leasingversprechen mit Folgen
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen vom 28.05.2014 mit einer Restwertklausel aus Kfz-Leasingverträgen befasst. In beiden Entscheidungen kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass die vom Leasinggeber verwendete Klausel zulässig ist. Dies bedeutet für den Privatkunden als Leasingnehmer ein erhebliches Zahlungsrisiko. Darum geht es: In den Leasingverträgen wurde seitens des Leasinggebers folgende Formulierung verwendet:…
