Drum prüfe, wer sich ewig bindet…
Diesen Satz kennen wir alle, bringen ihn regelmäßig in Zusammenhang mit einer Eheschließung. Doch auch im Mietrecht hat dieser Satz seine Berechtigung, wie sich gerade einmal wieder gezeigt hat. Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass zwischen Vermieter und Mieter durch individuelle Vereinbarung wirksam ein langer beidseitiger Kündigungsausschluss hergestellt werden kann. Wörtlich heißt…