Die Abgasmanipulationen sind im September 2015 in den USA aufgeflogen und bekannt geworden. Das bedeutet, dass die Ansprüche gegen VW drei Jahre später zum Jahresende 2018 verjähren.
Von dieser Verjährung sind aber zunächst nur die Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 betroffen, bei dem die Abgasmanipulationen als erstes bekannt wurden. Das betrifft in erster Linie die Diesel-Fahrzeuge mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Litern.
Bei vielen anderen Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen können Schadensersatzansprüche noch über den 31.12.2018 hinaus geltend gemacht werden.
Falls Sie betroffen sind, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren unter 02304/20060 einen Beratungstermin.