Wirksamkeit der Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages
Der Bundesgerichtshof hat am 18.12.2013 eine für mitversicherte Familienangehörige im Rahmen einer Krankenversicherung nicht unproblematische Entscheidung getroffen. Bislang verhielt es sich so, dass beispielsweise Ehegatten und Kinder, die in einen Krankheitskostenversicherungsvertrag einbezogen waren, vom Versicherungsnehmer nicht durch eine einfache Kündigung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden konnten, sondern der Versicherungsschutz fortbestand, bis der Versicherungsnehmer eine anderweitige Versicherung…