Schönheitsreparaturen und Eigenleistung
Ein Mieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem weiteren -mieterfreundlichen- Urteil vom 09.06.2010 (VIII ZR 294/09) erneut eine Mietvertragsklausel zu den so genannten Schönheitsreparaturen für ungültig erklärt. Die Schönheitsreparaturen betreffen bekanntlich die Innendekorierungsmaßnahmen, wie Streichen und Tapezieren. In dem streitgegenständlichen Mietvertrag lautete die Klausel: „Der Mieter ist…