Autor: Thomas Misikowski

Schönheitsreparaturen und Eigenleistung

Ein Mieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem weiteren -mieterfreundlichen- Urteil vom 09.06.2010 (VIII ZR 294/09) erneut eine Mietvertragsklausel zu den so genannten Schönheitsreparaturen für ungültig erklärt. Die Schönheitsreparaturen betreffen bekanntlich die Innendekorierungsmaßnahmen, wie Streichen und Tapezieren. In dem streitgegenständlichen Mietvertrag lautete die Klausel: „Der Mieter ist…

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen