Aktuelle steuerliche Entlastung für Alleinerziehende
In den ganzen Corona-Verordnungen und Corona-Hilfspaketen ist eine Maßnahme der Bundesregierung fast untergegangen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Kalenderjahre 2020 und 2021 nämlich erhöht (§ 24 b Abs. 2 EStG). Der normale Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für das erste Kind 1.908,00 €. Dieser Betrag wurde nunmehr für 2020 und 2021 auf 4.008,00 €…