Parken im absoluten Halteverbot kann teuer werden, nicht nur wegen des Bußgeldes!

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 15.03.2018 (Az.: 16 U 212/17) entschieden, dass den Halter eines im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) geparkten Fahrzeugs ein Mithaftungsanteil von 25 % an dem entstandenen Unfallschaden trifft, wenn es dunkel war und das im Halteverbot parkende Fahrzeug nach der konkreten Lage eine Gefährdung für den anderen, fließenden Verkehr bildete.

Was war passiert?

Ein Autofahrer war spät abends gegen ca. 23:00 Uhr ungebremst gegen die hintere linke Ecke eines im absoluten Halteverbot geparkten Fahrzeugs gestoßen.
Das Landgericht Frankfurt kam zu dem Ergebnis, dass das im absoluten Halteverbot parkende Fahrzeug eine Erschwerung für den fließenden Verkehr und damit auch für den auffahrenden Fahrzeugführer darstellte. Dies insbesondere auch, da zum Unfallzeitpunkt Dunkelheit herrschte.
Der Mithaftungsanteil wurde vom Gericht sodann auf 25 % beziffert. 75 % hatte der auffahrende Fahrzeugführer zu tragen, da das Landgericht Frankfurt der Ansicht war, dass er bei geringerer Geschwindigkeit und entsprechender Aufmerksamkeit den Unfall hätte vermeiden können.
Eine andere Beurteilung der Haftungsquoten (zugunsten des parkenden Fahrzeugs) hätte wohl dann zu erfolgen, wenn der Unfall bei Tageslicht passiert wäre und das im absoluten Halteverbot parkende Fahrzeug keine oder nur eine sehr geringe Behinderung des fließenden Verkehrs dargestellt hätte.

Stellt man somit sein Fahrzeug im absoluten Halteverbot ab, hat man nicht nur die ggf. anfallenden Abschleppkosten und ein Bußgeld zu befürchten, sondern auch eine Mithaftung an einem potentiellen Unfallgeschehen.

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Es kann auch nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nicht verschuldetem Unfall grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung als Schadenposition auszugleichen sind. Es soll dem Geschädigten dadurch die Möglichkeit der „Waffengleichheit“ gegenüber dem gegnerischen Versicherer gewährleistet werden.

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