Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Bußgeldbescheide aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs angreifbar sein dürften. Dies gilt jetzt um so mehr. Wie auch schon in zahlreichen Pressenachrichten zu lesen ist, ist im Gesetzgebungsverfahren ein Fehler unterlaufen, der zur Unwirksamkeit der neuen Regelungen und Strafen führen dürfte. Wichtig ist, Einspruch gegen offene Bescheide einzulegen, um zu verhindern, dass falsche Strafen festgesetzt werden.
Ob bereits verhängte Strafen auch rückwirkend abzuändern sind, muss geprüft werden, ist aber nicht auszuschließen. Allerdings müsste dann schnell gehandelt werden!