Eigenbedarf bei Behinderung des Mieters
Wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der vermieteten Wohnung kann er das Mietverhältnis kündigen, dies ist die so genannte Eigenbedarfskündigung. So geschehen in einem vom Amtsgericht München (Az.: 433 C 19586/17) entschiedenen Fall. Konkret hatte eine heute 78 jährige Dame die Wohnung seit 1990 bewohnt. Der Vermieter hatte das Mehrfamilienhaus von seinen…
