Sie haben bedauerlicherweise einen Verkehrsunfall erlitten und wissen nicht was zu tun ist oder die Versicherung zahlt nicht?
Wir unterstützen Sie bei der Schadensregulierung und übernehmen die komplette Unfallregulierung in rechtlicher Hinsicht. Wir bemühen uns zudem, ihnen möglichst noch am selben Tag Ihres Anrufs einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei zu geben oder aber eine telefonische Besprechung der weiteren Vorgehensweise zu ermöglichen. Hier Checkliste Verkehrsunfall finden Sie eine kleine extra Hilfestellung.
Aufgrund meiner früheren langjährigen Tätigkeit in einem renommierten Versicherungsunternehmen in Nürnberg weiß ich, wie es auf der „anderen Seite“ läuft und kann diese Erfahrungen sehr gut zu Ihrem Vorteil einsetzen. Zudem bin ich seit mehr als 20 Jahren als Anwalt im Rechtsgebiet Verkehrsrecht tätig. Unser juristisches Fachwissen bauen wir durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen aus, um die Qualität und Aktualität unserer Rechtsberatung zu sichern.
Machen Sie nicht den Fehler und nehmen Sie die Unfallschadenregulierung selbst in die Hand! Die gegnerische Versicherung des Unfallgegners bietet Ihnen zwar oft vermeintlich schnelle Hilfe und Regulierung an. Hierbei hat die gegnerische Versicherung aber verständlicherweise nur die eigenen wirtschaftlichen Interessen im Blick und eben nicht Ihre Interessen. Die gegnerische Versicherung klärt leider nicht über die einzelnen Ihnen tatsächlich zustehende Schadenspositionen auf.
Korrespondieren Sie also nicht mit der gegnerischen Versicherung, sondern beauftragen Sie direkt uns. Wir übernehmen dann ab Beauftragung sämtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, dem Unfallgegner, dem Gutachter, der Polizei usw. und holen insbesondere auch im Bedarfsfall die Versicherungsschutzzusage Ihrer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung ein. Sie brauchen dann selbst grundsätzlich nichts weiter zu unternehmen! Dadurch vermeiden Sie auch das Ausfüllen mehrseitiger „Anspruchsteller Fragebögen“ und insbesondere auch das unabsichtliche Setzen eines falschen „Kreuzchens“ bei der Vielzahl der Fragen der gegnerischen Versicherung.
Selbstverständlich erhalten Sie von sämtlicher Korrespondenz in der Unfallsache Mitteilung.
Die Kosten des Anwalts sind Teil des Schadens, der von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen ist. Wenn sie somit keine Schuld an dem Unfallgeschehen haben, ist die Unfallregulierung durch uns in der Regel kostenlos.
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie zudem auf der sicheren Seite.
Folgende, nicht abschließend aufgeführten Schadenpositionen muss die gegnerische Versicherung grundsätzlich zahlen, wobei dies selbstverständlich von dem jeweiligen konkreten Unfallgeschehen abhängig ist:
- Reparaturkosten (lt. Gutachten/Kostenvoranschlag bzw. Reparaturrechnung) oder
- Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert
- Abschleppkosten
- Wertminderung
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Sachverständigenkosten (bei Schäden ab 850,- €)
- An- und Abmeldekosten des Kfz
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Kosten für ärztliche Berichte
- Verdienstausfall (Angestellte oder Freiberufler)
- Heilungskosten
Wir beraten Sie fachkundig in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, klären Sie über Ihre Rechte auf und setzen Ihre Ansprüche durch. Unsere Schwerpunkte dabei sind:
- Beratung und Vertretung bei Unfällen mit Eigen- und/oder Fremdverschulden,
- Komplette Unfallschadenregulierung
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
- Geltendmachung von Nutzungsausfall- und Verdienstausfallschäden
- Durchsetzung von Mängel – und Gewährleistungsansprüchen nach Autokauf (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz nach Autokauf)
Rufen Sie uns zwecks Vereinbarung eines Besprechungstermins an, oder lassen Sie sich vorab telefonisch von uns beraten:
02304/20060