Missbrauch einer Vorsorgevollmacht – was ist zu tun?
Mit einer Vorsorgevollmacht will der Vollmachtgeber Vorsorge für den Fall treffen, dass er selbst aus – in aller Regel – krankheitsbedingten Gründen nicht mehr in der Lage ist, für sich wirksame Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll damit verhindert werden, dass über das Betreuungsgericht ein sogenannter gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss. Der Vollmachtgeber muss dabei allerdings…