Wir beraten und vertreten Sie – außergerichtlich und gerichtlich in ganz Deutschland – zum Thema Erben und Vererben:
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen auch nach dem Tode umgesetzt werden, ist es sinnvoll, noch zu Lebzeiten erbrechtliche Regelungen zu treffen.
Auch nach dem Erbfall kommt es häufig zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Wir beraten daher unsere Mandanten umfassend vor und nach dem Erbfall, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:
• Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
• Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen
• Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteils-ergänzungsansprüchen
• Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
• Allgemeine Beratung in Nachlassangelegenheiten
• Beratung und die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
Im Einzelnen:
I ) Erbfall
- Es ist kein Testament vorhanden, Sie möchten wissen ob Sie nach gesetzlicher Erbfolge Erbe geworden sind?
- Sie möchten das eröffnete Testament und die darin getroffenen Anordnungen verstehen?
- Sie möchten wissen, ob das Testament gültig ist oder ob es ggfs. angefochten werden kann?
- Sie wurden aufgefordert eine Nachlassaufstellung zu machen?
- Sie sind Miterbe geworden und möchten wissen, wie das Erbe aufgeteilt werden kann?
- Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und brauchen Unterstützung?
- Sie sind Erbe geworden und müssen ein Vermächtnis erfüllen?
- Ihr Erbe wird von einem Testamentsvollstrecker verwaltet, Sie sind nicht zufrieden mit dessen Tätigkeit?
Dann beantworten wir gerne Ihre Fragen und vertreten Sie gegenüber Mitererben, dem Vermächtnisnehmer, dem Pflichtteilsberechtigten, dem Testamentsvollstrecker etc.
II ) Testament
Unser Leistungsangebot:
• Überprüfung bestehender Testamente oder Erbverträge
• Persönliches, ausführliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei bzw. telefonisch oder per Email. Dabei werden Ihre Vorstellungen ermittelt und die erbrechtliche Situation geklärt. Sollte die Notwendigkeit bestehen ein Testament zu entwerfen, wird Ihnen ein Festpreis hierfür angeboten
• Entwurf eines Testaments mit ausführlichen Erläuterungen
• Auf Wunsch oder bei Erforderlichkeit (Erbvertrag) veranlassen wir Beurkundungen bei einem Notar und bereiten diese vor
Sprechen Sie uns gerne an.
III ) Schenkungen
• Sie möchten Ihre Immobilie zu Lebzeiten verschenken oder übertragen?
• Ihnen liegt ein Schenkungsvertrag/Übertragungsvertrag vor, den Sie überprüfen lassen möchten.
• Sie möchten ein lebenslanges Wohnrecht erhalten?
• Sie möchten Nießbrauchsrechte erhalten?
• Sie haben Fragen bzgl. der Aufgabe und Löschung solcher Rechte?
• Sie möchten wissen, ob und wie diese Immobilienübertragung im Erbfall berücksichtigt wird?
• Sie möchten sicherstellen, dass im Gegenzug für die Übertragung der Immobilie Sie im Bedarfsfall zu Hause gepflegt werden?
• Sie möchten über Schenkungssteuerfreibeträge informiert werden?
IV ) Vorsorgepaket:
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
• Wir bieten Ihnen ein umfassendes und individuell abgestimmtes Paket als optimale Vorsorge für das Alter und gesundheitliche Notlagen:
• Überprüfung bestehender Vollmachten und Verfügungen
• Persönliches, ausführliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei bzw. telefonisch oder per Email. Hier werden Ihre persönlichen Verhältnisse ermittelt, um Ihre Vorstellungen in die Verfügungen einfließen zu lassen.
• Entwurf von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
• Auf Wunsch Eintrag in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
• Das vollständige Vorsorgepaket bieten wir Ihnen zu einem Festpreis an.
Wir sichern Sie gerne ab.