Pflichtteilsrecht

Sie wurden enterbt und gehen daher leer aus?

Das muss nicht sein, denn um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, schützt der Gesetzgeber die nahen Angehörigen des Erblassers. Diese erhalten  eine Mindestbeteiligung in Form von Geld am Erbe des Verstorbenen, wenn sie enterbt wurden.

Zu dem geschützten Kreis der Angehörigen gehören vor allem die Kinder des Erblassers. Aber auch die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner sind untereinander pflichtteilsberechtigt und (ausnahmsweise) auch die Eltern des Erblassers.

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ausschließlich eine Geldforderung.

Pflichtteilsansprüche sollten daher schnellstmöglich nach dem Erbfall geltend gemacht werden, da die erfolgreiche Geltendmachung einer Geldforderung der Verjährung unterliegt.

Selbstverständlich vertrete ich auch die Erben anwaltlich, um sie vor unberechtigten Pflichtteilsansprüchen zu schützen.

Ich sehe es als wichtig an, dass von mir in verschiedenen Rechtsangelegenheiten sowohl die Pflichtteilsberechtigten als auch die Erben vertreten werden, um so die jeweilige Denkweise der anderen Partei gewinnbringend zu verwerten und einen jeweils möglichst positiven Ausgang herbeizuführen.

Auch aufgrund meiner früheren, 10-jährigen anwaltlichen Tätigkeit in dem Notariat Sohlenkamp – insbesondere auch als amtlich bestellter Notarvertreter – kann ich diese gesammelten Erfahrungen bestmöglich für Sie einsetzen.

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in ganz Deutschland zum gesamten Themenkomplex des Pflichtteilsrechts.

Rufen Sie mich zwecks Vereinbarung eines Besprechungstermins einfach an, oder lassen Sie sich vorab telefonisch beraten:

02304/20060

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