Zum Familienrecht gehören insbesondere:
- das Unterhaltsrecht, also Unterhalt für den getrennt lebenden Ehegattenoder Lebenspartner, Kindesunterhalt oder Elternunterhalt. Weitere Einzelheiten können Sie auf unserer Spezialseite nachlesen, in dem Sie auf den jeweiligen Links folgen;
- Fragen im Zusammenhang mit der Ehescheidung
- das Güterrecht bzw. die Fragestellungen bzgl. der Beendigung des Güterstandes, Einzelheiten wieder hier;
- Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts, z.B. bei MIteigentum an einer Immobilie;
- das Sorgerecht bzgl. gemeinsamer Kinder (wer darf was entscheiden?);
- das Besuchs- und Umgangsrecht zu den gemeinsamen Kindern bzw. den Enkel- oder „Stief“-Kindern, Einzelheiten dort