Achtung!
Fahrverbot wegen 21 km/h zu schnell innerorts oder 26 km/h zu schnell außerorts kassiert?
Es besteht die berechtigte Aussicht, dass die Abgabe des Führerscheins für 4 Wochen nicht erforderlich ist.
Grund hierfür ist die Ankündigung des Bundesverkehrsministers Scheuer, die gerade erst in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung (StVO) hinsichtlich dieser Fahrverbote zu Gunsten der Autofahrer abzuändern.
Bis zu dieser angekündigten Abänderung der StVO werden allerdings von der Bußgeldbehörde verhängte Fahrverbote ohne Einlegung eines Einspruchs rechtskräftig. Mit Rechtskraft geht dann grundsätzlich nichts mehr!
Um das Fahrverbot zu verhindern, geht es somit darum, eine gerichtliche Entscheidung nach Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid möglichst lange hinaus zu zögern; ggf. auch mit einer Rechtsbeschwerde gegen die ergangene Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts.
Wenn während des Verfahrens dann die in Aussicht gestellte Änderung der StVO hinsichtlich der Fahrverbote tatsächlich eingetreten ist, fällt auch das gegen Sie verhängte Fahrverbot weg.
Grund hierfür ist § 2 Abs. 3 StGB: „Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.“
Nehmen Sie Bußgeldbescheide deshalb niemals ungeprüft hin. Lassen Sie sich zeitnah beraten. Zudem kommen Messfehler und Ungenauigkeiten häufiger vor, als man denkt!