Wir beraten und vertreten Sie zum Thema Mietrecht insbesondere zu diesen Fragestellungen:
- Vertragserstellung (Gewerberaummiete, Wohnraummiete)
- Vertragsprüfung (Sind die vereinbarten Klausel auch im Lichte der neuesten Mietrechtsprechung wirksam? Was folgt daraus? Wie kann der Vertrag angepasst werden?)
- Kündigung, Sonder- und Eigenbedarfskündigung
- Mietminderung wegen Mängeln oder angeblichen Mängel der Mietsache (Feuchtigkeit, Schimmel, Lärm etc.)
- Schadensersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache
- Schönheitsreparaturen (Wirksamkeit der Vereinbarung, Termine der Durchführung, Umfang, Rückforderung bei zu Unrecht verlangten Schönheitsreparaturen etc.)
- Prüfung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung, Rückforderung der Vorauszahlungen
- Umwandlung in Eigentumswohnungen, Veräußerung der Immobilie bei bestehendem Mietverhältnis
- Kautionsrückforderung
Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen wie außergerichtlichen Vertretung sowohl von Mietern als auch Vermietern im Wohnraummietrecht sowie im Gewerberaummietrecht!
Verwenden Sie Standardmietverträge? Haben Sie schon einmal daran gedacht, ihre Mietverträge vor dem Abschluß neuer Mietverträge auf Aktualität überprüfen zu laasen oder die Verträge zu individualisieren, ob zukünftig Probleme zu vermeiden?
Handeln Sie rechtzeitig, bevor Ihnen die Hände gebunden sind!