Zugewinn
Gemeint ist hier die Auseinandersetzung der Eheleute über den in der Ehezeit angefallenen Zugewinn (Zugewinnausgleich). Soweit die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen haben und darin den so genannten Güterstand abgeändert haben, leben sie nach deutschem Recht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Entgegen der landläufigen Meinung ist darunter nicht etwa zu verstehen, dass alles, was nach der Eheschließung…
