AG Köln: Airline muss Bier und Wein bei Flugausfall erstatten
Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass Fluggesellschaften bei Flugannullierungen unter Umständen auch die Kosten für alkoholische Getränke ersetzen müssen. Erstattungsfähig seien jedenfalls Bier, Radler und Wein, sofern der Konsum in einem angemessenen Rahmen bleibe. Im zugrunde liegenden Fall war der Flug einer Familie kurzfristig annulliert worden. Die Betroffenen mussten zwei zusätzliche Tage vor Ort verbringen…
