Paketbote haftet nicht nach Flucht vor Hunden – AG München zur Tierhalterhaftung

 

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Paketzusteller nicht für Schäden an einem geparkten Porsche haftet, nachdem er sich aus Angst vor mehreren Hunden auf die Motorhaube des Fahrzeugs gerettet hatte.

Im konkreten Fall öffnete ein Hundehalter dem Zusteller die Haustür, woraufhin drei Hunde bellend auf den Paketboten zuliefen. Der Zusteller reagierte reflexartig und sprang auf einen nahe geparkten Porsche Cayenne. Der Fahrzeughalter verlangte anschließend Schadensersatz wegen angeblicher Kratzer und Dellen am Fahrzeug.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Nach Auffassung des AG München genügte bereits das typische Verhalten der Hunde, um eine sogenannte Tiergefahr auszulösen. Der Paketzusteller habe nicht abwarten müssen, ob die Tiere tatsächlich angreifen würden. Seine Reaktion sei nachvollziehbar und verständlich gewesen.

Zudem betonte das Gericht, dass der Hundehalter verpflichtet gewesen wäre, die Tiere zu sichern – insbesondere, da bekannt war, dass der Zusteller erneut erscheinen würde. Auch die behaupteten Fahrzeugschäden konnten nicht eindeutig nachgewiesen werden.

AG München, Urteil vom 27.04.2026 – Az. 223 C 6838/25

 

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