Unternehmensrecht

Wir beraten und vertreten Sie – außergerichtlich und gerichtlich in ganz Deutschland  – zum Thema Unternehmensrecht (insbesondere GmbH-Recht) insbesondere zu diesen Fragestellungen: 

A) Gründung von Personen –und Kapitalgesellschaften

  • Gemeinsame Erörterung der für Ihr Unternehmen geeigneten Rechtsform,

z.B. Personengesellschaften in Form von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaften, Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG), GmbH&Co.KG, Stille Gesellschaften,

z.B. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder ggf. die AG

  • Darauf basierende Gründung mit Erstellung der entsprechenden Gesellschaftsverträge etc.
  • Erstellung von Geschäftsführerverträgen etc.

B) Beratung des bestehenden Unternehmens

  • Erstellung von Unternehmensverträgen, wie z.B. Kooperationsverträge, Dienstverträge, Werkverträge, Betriebsführungsverträge, Beherrschungsverträge, Franchiseverträge,
  • AGB-Erstellung, insbesondere auch für den Onlinehandel (B2C und B2B)

C) Beratung von Unternehmen in der Krise

  • Streit zwischen Gesellschaftern,
  • Wettbewerbsstreitigkeiten mit ausgeschiedenen Geschäftspartnern oder Gesellschaftern,
  • Unternehmen auf dem Weg bzw. in der Insolvenz

D) Umstrukturierungen und Umwandlung des Unternehmens

  • Änderung der Rechtsform,
  • Verschmelzung, Abspaltungen oder Ausgliederungen

E) Unternehmenskauf oder –verkauf

  • Prüfung von Unternehmensbewertungen und Due Dilligence-Begleitung,
  • Beratung und Erstellung von Verträgen (Share Deal als Beteiligungskauf) oder Asset Deal als Aktiven/Passiven-Kauf),
  • Begleitung der arbeitsrechtlichen Betriebsübergänge,

F) Unternehmensnachfolge

  • Prüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen mit den privaten letztwilligen Verfügungen,
  • Beratung bezüglich steuerrechtlicher Auswirkungen,
  • Beratung bezüglich der Bestimmung des Unternehmenswertes,
  • Beratung, Prüfung und Erstellung entsprechender Verträge

G) Wettbewerbs-und Markenrecht als gewerblicher Rechtsschutz

  • Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),
  • Abmahnungen und Unterlassungserklärungen,
  • Bewertungsportale prüfen und ggf. rechtliche Schritte einleiten,

H) Vereinsrecht /Vorstände und Aufsichtsräte

  • Gründung eines Vereins,
  • Erstellung und Änderungen von Satzungen,
  • Fragen der Gemeinnützigkeit
  • Beratung von Vereinsvorständen und Aufsichtsräten bezüglich der Rechte, Pflichten und auch haftungsrechtlichen Problemen,
  • Vereinsversammlungen,
  • Vereinsauflösungen

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