Bußgelder steigen, Fahrverbote drohen schneller als bisher

Achtung!

Ab Dienstag, den 28.04.2020 gilt der neue Bußgeldkatalog!

Insbesondere bei den erlaubten Tempovorgaben treten drastische Verschärfungen ein:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

Ab 16 km/h zu schnell gibt’s nunmehr bereits 70 € Bußgeld

Ab 21 km/h schneller als erlaubt gibt es jetzt schon mindestens 1 Punkt, 80 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:

Ab 16 km/h zu schnell gibt es 60 € Bußgeld

Ab 21 km/h schneller als erlaubt gibt es jetzt schon mindestens 1 Punkt und 70 € Bußgeld

Ab 26 km/h schneller als erlaubt gibt es jetzt schon mindestens 1 Punkte, 80 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot

Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, wonach ein Fahrverbot erst dann ausgesprochen werden konnte, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von jeweils mindestens 26km/h aktenkundig war.

Nehmen Sie Bußgeldbescheide deshalb niemals ungeprüft hin. Lassen Sie sich beraten. Messfehler und Ungenauigkeiten kommen häufiger vor, als man denkt!

Lkw – Fahrer:

Für Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen, die rechts abbiegen wollen, wird nunmehr innerorts Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Für den Fall des Verstoßes ist ein Punkt in Flensburg fällig und ein Bußgeld in Höhe von 70 €.

Rettungsgasse:

Wer keine notwendige Rettungsgasse bildet, wird mit 200 € Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und künftig auch mit 1 Monat Fahrverbot bestraft. Das Fahrverbot gilt auch dann, wenn keine konkrete Gefährdung oder Behinderung der Rettungsfahrzeuge eingetreten ist.

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