Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sowie Personalvertretungs- und Betriebsratsorgane– außergerichtlich und gerichtlich natürlich in ganz Deutschland – zum Thema Arbeitsrecht

I ) Individualarbeitsrecht ((Ansprüche als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer)
• Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zum Erhalt des Arbeitsplatzes
• Kündigungsschutzprozesse
• Teilzeit- und Befristung, Entfristungsklagen
• Lohn- und Gehaltsforderungen, ggf. im einstweiligen Rechtsschutz
• Eingruppierungsstreitigkeiten, Stellenbesetzungsverfahren
• Durchsetzung von Ansprüchen im Hinblick auf das Arbeitszeugnis
• Abmahnung
• Mutterschutz, Elterngeld

II ) Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Feld, das ständig in Bewegung ist. Deshalb besuchen wir als Anwälte regelmäßig Fortbildungen – und auch Sie als Arbeitgeber sollten auf dem neuesten Stand sein.
Diese Aufgabe übernehmen wir gern für Sie:           Von der Gestaltung von Verträgen über die Kündigung bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt, Streitigkeiten vermieden und hohe Folgekosten erspart werden.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsrecht für Arbeitgeber:
• Einstellung, Beschäftigungsbeginn
Arbeitgebersein ist Einstellungssache – im wahrsten Sinne des Wortes. Wenn Sie Mitarbeiter, Geschäftsführer, Prokuristen oder Vorstände einstellen möchten, begleiten wir Sie gern.
Das Ziel: Die für Ihr Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich optimale Vertragsgestaltung. Dazu gehört auch die Frage, ob und welche Tarifverträge gelten und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Wichtig: Durch optimale Vertragsgestaltung können Sie unnötige Kosten vermeiden.
• Gestaltung von Arbeitsverträgen
Die Erfahrung zeigt: Schon während einer Beschäftigung und noch mehr bei Beendigung des Verhältnisses zahlen sich juristisch gut formulierte Arbeitsverträge aus. Bei der Gestaltung Ihrer bestehenden und neuen Arbeitsverträge sowie deren Umsetzung und Einführung sind wir Ihnen gern behilflich.
• Unterstützung bei Personalmaßnahmen
Abmahnungen, Versetzungen, Änderungskündigungen, die Verlängerung befristeter Verträge, Teilzeit, Elternzeit, Mutterschutz, Urlaub – als Arbeitgeber bleiben Ihnen Personalmaßnahmen unterschiedlichster Art selten erspart, selbst in kleinen Unternehmen. Aus Erfahrung wissen wir: Unnötige Kosten können vermieden werden, wenn Sie vor einer Personalmaßnahme unsere laufende Beratung in Anspruch nehmen.

Wir erstellen für Sie sämtliche Schreiben und Formulare, die Sie im konkreten Fall benötigen.
• Beendigung: Kündigung, Aufhebung
Über Kündigungen spricht man nicht gern – mit Ihrem Anwalt sollten Sie darüber sprechen: Gerade in Zeiten der Krise, in Fällen von Massenkündigungen, Änderungskündigungen und Kurzarbeit können viel Ärger und Kosten durch geschickte Vorgehensweisen erspart werden.
Sind Kündigungen in Ihrem Unternehmen erforderlich, helfen wir Ihnen bei deren Vorbereitung und Durchführung: Wir nehmen für Sie eine Risikoeinschätzung vor, beraten Sie über die sinnvollste und kostengünstigste Maßnahme zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und unterstützen Sie bei der Formulierung und Verhandlung möglichst risikoloser Abwicklungsverträge oder Aufhebungsverträge.
• Betriebsrat
Es ist das Recht Ihrer Mitarbeiter, einen Betriebsrat zu gründen. Welche Rechte Sie als Arbeitgeber in diesem Zusammenhang haben, zeigen wir Ihnen gern auf.
Wir beraten und vertreten Sie in Mitbestimmungsfragen, im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen und deren Gestaltung sowie bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Auch im Einigungsstellenverfahren und der Verhandlung von Interessensausgleichen und Sozialplänen vertreten wir gern Ihre Interessen.
• Schulungen und Seminare
Mit der regelmäßigen Schulung Ihrer Personalverantwortlichen können Sie frühzeitig die Weichen für einen eventuellen Streit stellen und Kosten vermeiden. Sprechen Sie uns gerne an.

III ) Kollektivarbeitsrecht (Ansprüche der Kollegialorgane)
• Beschlussverfahren, einstweiliger Rechtsschutz zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
• Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und seiner Interessenverbände zur Durchsetzung des Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsrechts
• Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen für Betriebs- und Personalräte bei Umstrukturierungen, Ausgründungen, Betriebs- oder Betriebsteilschließungen
• Einigungsstellenverfahren und Schlichtungsverfahren
• Schulungen und Seminare für Betriebs- und Personalräte

IV. Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis beginnen, während Ihrer Beschäftigung ein Konflikt auftritt oder Sie und Ihr Arbeitgeber sich trennen: Wir sind für Sie da.
Wir beraten Sie und übernehmen Ihre außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere meist gefragten Tätigkeitsfelder im Bereich Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
• Einstellung, Beschäftigungsbeginn
• Beschäftigung: Lösung von Konflikten
• Beendigung: Kündigung & Aufhebungsvertrag
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• Prüfung eines Arbeitsvertrags.
Vor Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses prüfen wir gern den vorliegenden Arbeitsvertrag, damit Sie das Beste für sich herausholen und mögliche nachteilige Formulierungen erkennen können. Soll der Arbeitsvertrag nach unserer Prüfung geändert werden, unterstützen wir Sie auch hierbei – selbstverständlich diskret.
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• Konflikte während eines Arbeitsverhältnisses.
Gehalt, Elternzeit, Überstunden, Urlaubsanspruch oder Auszahlung des Urlaubs bei Beendigung oder Erwerbsunfähigkeit – jedes Arbeitsverhältnis kann Konfliktpotenzial bergen. Vor allem, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Interessen verfolgen.
Beispiele für häufige Konfliktthemen sind:
• Abmahnungen
• Altersteilzeit
• Änderungskündigungen
• Befristung
• Dienstwagen
• Elternzeit
• Gehalt, Tantieme, Bonus
• Krankheit
• Mutterschutz
• Teilzeit
• Überstunden
• Urlaub
• Urlaubsabgeltung
• Versetzung
• Weihnachtsgeld
• Zeugnis und Zwischenzeugnis
• Zielvereinbarungen

• Kündigung und Aufhebungsvertrag.
Den Beginn eines Arbeitsverhältnisses besiegelt der Arbeitsvertrag. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, muss dieser Vertrag gekündigt oder aufgehoben werden. Ob Sie gehen wollen oder sollen – wir begleiten Sie in jedem Fall:
Sie wollen kündigen: Welche Kündigungsfristen gelten, wie eine Kündigung formuliert werden sollte, was Sie beachten müssen, um eventuelle Ansprüche nicht zu verlieren – dazu beraten wir Sie gern.
Sie wurden gekündigt: Wir prüfen für Sie die Chancen und Risiken, wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen. Gegebenenfalls reichen wir für Sie die Kündigungsschutzklage ein und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

Wichtig: Kontaktieren Sie uns bitte direkt nach Erhalt der Kündigung! Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung müsste eine Klage nicht nur erhoben werden, sondern bereits beim zuständigen Arbeitsgericht vorliegen!. Schon kurzes Abwarten kann zu erheblichen Nachteilen, insbesondere finanzieller Natur, führen.
Das Arbeitsverhältnis soll aufgehoben werden: Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich per Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag trennen wollen, klären wir Sie gern über Ihre Rechte auf und setzen diese für Sie durch. Auch weisen wir Sie auf eventuelle Nachteile in diesem Zusammenhang hin.

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