Neues Mietrecht ab dem 01.05.2013

Am 01.05.2013 tritt das neue Mietrecht in Kraft, das teilweise deutliche Verbesserungen für den Vermieter – mit entsprechenden Nachteilen für den Mieter – mit sich bringt.

Im Vordergrund stehen die Erleichterungen bei der energetischen Modernisierung. Hier wird für eine begrenzte Zeit von 3 Monaten das Recht des Mieters zur Mietminderung wegen Beeinträchtigug des Mietgebrauchs ausgeschlossen. Klargestellt wird weiter, was allerdings durch die Rechtsprechung auch in der Vergangenheit schon so geregelt wurde, das Kosten für Erhaltungsaufwendungen, die mit der Modernisierung einhergehen, nicht zur Mieterhöhung, die nach wie vor auf 11 Prozent gedeckelt ist, berechtigen.

Erleichert werden Räumungsprozesse; sie sind künftig von den Gerichten beschleunigt zu behandeln und die Fristen auf das Notwendige zu reduzieren. Dazu kann der Mieter verpflichtet werden, die für die Dauer des Gerichtsverfahrens entstehenden Mietforderungen monatlich beim Amtsgericht zu hinterlegen. Kommt der Mieter dieser Sicherungsanordnung nicht nach, kann noch schneller geräumt werden.

Das sog. Berliner Modell bei der Zwangsräumung wird, nach dem es von den Gerichten bereits seit längerem anerkannt wurde, endgültig auf gesetzliche Füße gestellt. Der Mieter wird danach aus dem Besitz gesetzt, ohne das gleichzeitig auch dessen Möbel etc. abtransportiert werden müssen. Zudem gibt es noch eine Haftungsbegrenzung des Vermieters für das zurückgelassenen Eigentum des (ehemaligen) Mieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Schlußendlich kann in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent in 3 Jahren abgesenkt werden; dafür bedarf es allerdings einer Rechtsverodnung der jeweiligen Landesregierung.

Auch das Reizwort „Contracting“ hat Eingang in das neue Mietrecht gefunden; die insoweitigen Änderungen treten allerdings erst am 01.07.2013 in Kraft. Die Umstellung auf das Contracting soll nach der Gesetzesbegründung für den Mieter kostenneutral sein – ob das gelingt, wird anzuwarten sein.

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