Wer stört, fliegt
Das musste eine Mieterin sich jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) sagen lassen, als sie sich gegen eine Verurteilung zur Räumung ihrer Mietwohnung wehren wollte. Amtsgericht und Landgericht hatten die Mieterin schon zur Räumung verurteilt, weil mindestens die ordentliche fristgerechte Kündigung des Vermieters wirksam war. Diese Kündigung war auf eine nachhaltige Störung des Hausfriedens gestützt worden. Das…