Mietrecht und Grundstücks – und Immobilienrecht

Grundstücks – und Immobilienrecht

Bei Fragen und Problemen zu den klassischen Rechtsgebieten Grundstücksrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Maklerrecht und Wohnungseigentumsrecht beraten wir Sie umfassend und übernehmen selbstverständlich auch Ihre anwaltliche Interessenwahrnehmung.

Kaufverträge über Immobilien können sowohl ein Ein – oder Mehrfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder aber auch ein unbebautes Grundstück betreffen. Häufig ist dieser Kauf mit sehr hohen finanziellen Anstrengungen verbunden und soll zudem auch oft als Absicherung für das Alter dienen. Deshalb hat der Gesetzgeber auch für Kaufverträge dieser Art quasi als Warnfunktion die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Lassen Sie daher beabsichtigte notarielle Kaufverträge vor Beurkundung von uns auf Richtigkeit und insbesondere Wahrung Ihrer Interessen überprüfen. Die vorausschauende Gestaltung eines Kaufvertrages hilft hingegen in den meisten Fällen, kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten von vornherein aus dem Weg zu gehen.

Sollten allerdings rechtliche Probleme hinsichtlich eines bereits beurkundeten Kaufvertrages auftreten – beispielsweise die Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises oder die beabsichtigte Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag aufgrund von erheblichen Mängeln, etc.- wenden Sie sich schnellstmöglich an uns.

Das gilt auch im Bereich des Mietrechts für die vorausschauende Gestaltung oder Überprüfung eines Wohnraumietvertrages, eines gewerblichen Mietvertrages oder Pachtvertrages.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Durchführung von Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung oder aber auch die Verteidigung gegen Räumungsklagen und Zwangsvollstreckungen. Wir übernehmen zudem sämtliche weiteren Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Wohnraum – oder gewerblichen Mietverhältnis entstehen können, wie beispielsweise die Geltendmachung von rückständigem Mietzins, Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen und Mietminderungen.

Wir sehen es als wichtig an, dass von uns in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten sowohl Verkäufer und Käufer oder auch Vermieter und Mieter vertreten werden, um so die jeweilige Denkweise der anderen Prozesspartei gewinnbringend zu verwerten und einen möglichst positiven Prozessausgang herbei zu führen.

Im Bereich des Maklerrechts besteht zumeist für den Makler das Bedürfnis, seinen Honoraranspruch abzusichern und für den Kunden das Bedürfnis, die Zahlung des in Rechnung gestellten Maklerhonorars zu verweigern.

Wir prüfen insbesondere, ob eine Provisionsforderung besteht und auch durchsetzbar ist. Wir vertreten umgekehrt auch Kunden von Maklern in allen Streitigkeiten, die das Maklerrecht betreffen (z.B. Provisionsforderungen, Kündigungsmöglichkeiten) und weisen unberechtigte Forderungen als unbegründet zurück.

So hat die Rechtsprechung einen Provisionsanspruch des Maklers u.a. dann verneint,

  • wenn dem Maklerkunden das Kauf – oder Mietobjekt bereits vor Abschluss des Maklervertrages bekannt war,
  • wenn der Makler selber Partei des beabsichtigten Hauptvertrages ist,
  • wenn die Tätigkeit des Maklers für den späteren Abschluss des Hauptvertrages nicht ursächlich war, oder
  • wenn der Makler gegenüber dem Kunden treuwidrig handelt.

Unsere weiteren Leistungen sind die Beratung und Vertretung in dem Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht zu folgenden Themenkomplexen:

  • Klagen auf Zahlung des vereinbarten Hausgeldes
  • Durchsetzung von Forderungen im Bereich des Wohnungseigentums
  • Anfechtung und Durchsetzung von Beschlüssen
  • Instandsetzung und Instandhaltung
  • Haftung des Verwalters
  • Verwaltervertrag
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Bauliche Veränderungen und ggf. Beseitigung derselben
  • Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum

Rufen Sie uns zwecks Vereinbarung eines Besprechungstermins an, oder lassen Sie sich vorab telefonisch von uns beraten:

02304/20060

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