RECHTSANWALT MARC N. WANDT

Rechtsanwalt Marc N. Wandt ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und, bevor er im Jahr 2010 mit der Sozietät GMS in Bürogemeinschaft ging, als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Essen und Gelsenkirchen tätig.

RA Wandt beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Bereich des Strafrechts in seiner ganzen Breite (ausgenommen Steuerstrafrecht), sowie dem Verkehrsrecht, insbesondere dem Fahrerlaubnisrecht und der Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren. Zu Rechtsfragen des Themas "EU-Führerscheins" gehört er zu den bundesweit gefragtesten Rechtsanwälten mit Prozesserfahrung, bis hin zum EuGH.

RA Wandt veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge in juristischen Zeitschriften und ist ferner als Dozent in der Fachanwaltsfortbildung tätig.

In seiner Freizeit ist RA Wandt als Handballschiedsrichter im Handballverband Westfalen aktiv. Ferner bekleidet er ehrenamtlich den Posten
des Rechtswartes und des Vorsitzenden des Sportgerichts des Handballkreises Essen und ist Beisitzer im Landesspruchausschuss des HVN. Ferner ist er begeisterter Sporttaucher.

Rechtsgebiete:

Strafverteidigung
- Kapitalstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- allgemeines Strafrecht

Verkehrsrecht, insb.
- (EU-) Fahrerlaubnisrecht
- Verkehrsstraf- und OWi-Recht

Fahrlehrer- und Gewerberecht