Wer Unterhalt haben will, muss informieren
..so lässt sich eine Entscheidung des BGH vom 03.05.2017 in aller Kürze zusammenfassen. Worum geht es? Die im Jahre 1984 geborene nichteheliche Tochter erwarb im Jahre 2004 das Abitur mit einem Notendurchschnitt von 2,3. Sie bewarb sich sodann um ein Medizinstudium, war wegen des Notendurchschnitts jedoch zunächst nicht erfolgreich. Also begann sie im Februar 2005…