Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Urteil vom 25.03.2014 mit der Frage des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks zu beschäftigen gehabt. Im Gegensatz zu dem Oberlandesgericht Köln sah der BGH die Möglichkeit eines Widerrufs dabei als gegeben an. Folgender Sachverhalt lag zu Grunde: Die Mutter des Beklagten schenkte diesem ein Grundstück bereits im…